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Barrierefreiheit der LOGINEO NRW Produktfamilie

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat den Anspruch, die LOGINEO NRW Produktfamilie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die LOGINEO NRW Produktfamilie. Dazu gehören die LOGINEO NRW Schulplattform (https://[Schulnummer].nrw.schule/), das LOGINEO NRW Lernmanagementsystem (https://[Schulnummer].logineonrw-lms.de/) sowie der LOGINEO NRW Messenger (https://[Schulnummer].logineonrw-messenger.de/).

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen sensibilisiert Autorinnen und Autoren zur Gestaltung barrierefreier Unterrichtsmaterialien und Kursinhalte, hat jedoch selbst keinen Einfluss darauf. Sollten Ihnen Barrieren innerhalb der Kurse auffallen, wenden Sie sich bitte direkt an die Autorin bzw. den Autor der Inhalte.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die LOGINEO NRW Produktfamilie wurde im November 2020 gem. der Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 / EN 301 549 V2.1.2 überprüft. Eine erneute Prüfung gem. WCAG 2.1 / EN 301 549 V3.2.1 wurde im Mai / Juni 2022 durchgeführt. Die LOGINEO NRW Produktfamilie erfüllt die Anforderungen an barrierefreie Informationstechnik zumindest teilweise.

Das moodle LMS ist nach WCAG 2.1 AA-Konformität zertifiziert.

Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten derzeit daran, einzelne Unvereinbarkeiten, die die LOGINEO NRW Produktfamilie aufweist, zu beheben. Eine vollumfängliche Verbesserung der Barrierefreiheit ist im Rahmen der Überarbeitung der LOGINEO NRW Produktfamilie mittelfristig vorgesehen. Dafür bitten wir um etwas Geduld, da die Optimierung der Barrierefreiheit eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus den §§ 3, 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.

Unter anderem sind die folgenden Teilbereiche noch nicht vollständig barrierefrei:

LOGINEO NRW Schulplattform

  • teilweise fehlende Alternativtexte für Grafiken, Bedienelemente und Objekte
  • Verwendung eines CAPTCHAs im Kontaktformular
  • fehlende Verwendung von Listen und Tabellen in den Cloudspeichern
  • teilweise zu geringe Kontraste, z. B. in der Groupware
  • teilweise funktionieren Screenreader nur mit Einschränkungen durch fehlende oder fehlerhafte HTML-Syntax, z. B. Objektinformationen, Name, Rolle, Status und Beschreibung
  • teilweise sind Elemente nicht per Tastatur ansteuerbar, z. B. E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Impressum

LOGINEO NRW LMS

  • die Nutzertour verursacht Probleme bei deaktiviertem CSS
  • teilweise treten verwaiste Labels und fehlerhafte ARIA-Referenzen auf
  • nicht alle Elemente können über die Tabulator-Taste angesteuert werden

LOGINEO NRW Messenger

  • Kontraste von Texten, Grafiken und Bedienelementen sind teilweise nicht ausreichend
  • vereinzelt werden Punkte/ Themen nicht durch den Screenreader vorgelesen
  • teilweise können ausgelöste Mouse-Over Elemente nicht durch das Drücken einer Taste geschlossen werden

Begründung

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen optimiert die LOGINEO NRW Produktfamilie stetig. Aufgrund des großen Umfangs der Inhalte und Funktionen konnten noch nicht alle Bereiche barrierefrei gestaltet werden. Außerdem kommen bei LOGINEO NRW Open Source Softwaremodule zum Einsatz, deren Entwicklung durch eine Open Source Community erfolgt. Die Open Source Softwaremodule, die im Rahmen der Herstellung von Barrierefreiheit angepasst werden (z. B. Moodle, SOGo, Edu-sharing), fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Datum der Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.11.2023 erstellt.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite sowie an der LOGINEO NRW Produktfamilie aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Bitte schreiben Sie an:

Wir freuen uns auf Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema „Barrierefreiheit“.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.

Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.

Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die folgende E-Mail-Adresse senden:

Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier:
www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik


Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 18.März 2024

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